Energiegesetz: Das müssen Sie wissen
23. November 2021

Energiegesetz: Das müssen Sie wissen



Laut dem neuen Energiegesetz des Kantons St.Gallen dürfen Öl- und Gasheizungen nur noch ersetzt werden, wenn danach zehn Prozent der Energie aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Wird dieses Gesetz ein Umdenken zur Folge haben?

Bei Neubauten haben sich die meisten Leute bereits vor der Einführung des überarbeiteten Energiegesetzes für erneuerbare Energien entschieden. Da sind wir auf einem sehr guten Weg. Welchen Einfluss das Energiegesetz beim Heizungsersatz haben wird, wird sich zeigen. 2019 und 2020 blieben die Hauseigentümer bei rund drei Vierteln der Sanierungen bei herkömmlichen Öl- und Gasheizungen.

Der Kanton Glarus hat Ölheizungen bei Neubauten und Sanierungen vor Kurzem verboten. Wäre so ein Verbot auch hier im Kanton St.Gallen denkbar?

Ich denke eher nicht. Wenn man die politische Diskussion rund um dieses Thema verfolgt hat, wäre es überraschend, wenn der Kantonsrat in diesen Tagen eine Verschärfung beschliessen würde. Es gab Anträge von der Fraktion der SP-Grüne, die forderte, dass strengere Regeln zur Anwendung kommen sollten als von der Regierung vorgeschlagen. Diese Anträge fanden aber keine Mehrheit. Zudem gibt es derzeit keine Pläne, das Energiegesetz schon wieder anzupassen.

Kommen mit dem Energiegesetz nicht enorme Kosten auf die St.Galler Hausbesitzer zu, wenn sie ihre Heizung sanieren wollen?

Es kommt auf die Betrachtungsweise an. Heizungen, die erneuerbare Energien verwenden, sind in der Anschaffung teurer als eine Gas- oder Ölheizung. Eine Heizung läuft in der Regel jedoch rund 20 Jahre. Und weil der Betrieb von Heizungen mit erneuerbaren Energien günstiger ist als von fossilen, sind erneuerbare Heizsysteme über die gesamte Betriebsdauer gesehen günstiger.

Und was ist, wenn sich jemand eine so teure Anschaffung nicht leisten kann?

Bei einem Haus, bei dem in den letzten 40 Jahren energetisch wenig unternommen wurde, kann man mit einer guten Isolation der Kellerdecke oder des Dachs und neuen Fenstern eine ausreichende Verbesserung erzielen. Weil mit diesen Massnahmen auch der Energiebedarf verringert wird, ist danach eine kleinere Heizung ausreichend. Es gibt zudem eine Härtefallregelung. In diesem Fall entscheidet die Gemeinde, welche Massnahmen getroffen werden müssen, um den CO2-Ausstoss ausreichend zu verringern.

Also sollten sich Hauseigentürmer, wenn möglich, schon lange vor der Heizungssanierung darüber informieren, welches System für ihr Haus geeignet ist?

Das ist hilfreich. Vielleicht ergibt sich so auch die Gelegenheit, dafür etwas Geld auf die Seite zu legen oder mit der Bank die Finanzierung zu klären.

Im Kanton stehen elf Systeme zur Verfügung, um das Haus zu heizen. Wo erhält man einen Überblick über diese Varianten?

Auf der Webseite der Energieagentur St. Gallen (www.energieagentur-sg.ch/broschueren-ratgeber-merkblaetter) finden Sie die Broschüre «Heizungsersatz: Was für mein Haus gilt». In dieser sind sämtliche Varianten aufgeführt.

Bei acht Varianten sind Öl- und Gasheizungen noch vorhanden. Wie muss man sich das vorstellen?

Zum einen gibt es die Möglichkeit, die Öl- oder Gasheizung 1:1 zu ersetzen und sie fortan mit 20 % Biogas oder Bioöl zu betreiben. Weiter gibt es aber auch Kombisysteme. So kann man beispielsweise in denkmalgeschützten Bauten eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer Gasheizung kombinieren. Im Sommer wird die Wärmepumpe ausrechend Wärme liefern, im Winter kann mit der Gasheizung geheizt werden. Vielleicht entscheidet man sich in den Folgejahren dazu, das Haus besser zu isolieren. Danach wird die Gasheizung kaum mehr benötigt und auch im Winter kann mit der erneuerbaren Energie geheizt werden. Mit Blick auf die Zukunft ist das eine gute Lösung. Allerdings sollte man Luft-Wasser-Wärme-pumpen wählen, die leise und effizient sind, sodass der Lärm die Nachbarn nicht stört.

Neubauten müssen einen Teil des Stroms selber erzeugen. Bedeutet das, dass künftig sämtliche Neubauten mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden?

Die Eigentümer entscheiden sich heute mehrheitlich für eine PV-Anlage. Es gibt aber auch Eigentümerinnen oder Eigentümer, die lieber die Ersatzabgabe zahlen, anstatt selber Strom zu produzieren.

Und wer an einer schattigen Lage wohnt, muss zwingen die Ersatzabgabe zahlen?

Nein. Es gibt noch eine dritte Variante: Man kann das Haus besser dämmen. Diese Variante macht insbesondere an wenig besonnten Standorten Sinn.

Welche Energiequelle wird im Kanton St. Gallen im Moment am meisten genutzt?

Am meisten werden heute fossile Treibstoffe genutzt. Dahinter folgen fossile Brennstoffe. Das Schlusslicht bilden die erneuerbaren Energien. Wir haben also noch einen langen Weg vor uns.

Quelle: Wiler Nachrichten vom 28.10.2021

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